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Ertragsausfallversicherung
Mit einer Firmen Ertragsausfallversicherung kann ein Unternehmen sich gegen die Folgen einer möglichen Betriebsunterbrechung absichern. Eine Betriebsunterbrechung kann dabei zum Beispiel durch Feuer, oder aber Elementarereignisse, wie Überschwemmungen, oder auch Leitungswasserschäden entstanden sein und in einem Unternehmen große Schäden angerichtet haben.
Ein Versicherungsfall im Sinne einer Firmen Ertragsausfallversicherung tritt dabei nicht erst zu dem Zeitpunkt ein, wenn der Betriebsablauf vollständig stillsteht. Damit eine Firmen Ertragsausfallversicherung greift bereits dann, wenn eine betriebliche Funktion gestört ist, wie zum Beispiel der Bereich Beschaffung, Lagerhaltung oder Absatz.
Durch eine Firmen Ertragsausfallversicherung abgesichert sind die entgangenen Betriebsgewinne, sowie auch die Fixkosten, wie zum Beispiel Gehälter, Löhne und Provisionen. Gezahlt werden diese aus einer Firmen Ertragsausfallversicherung dabei für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Eintritt des Schadens. Die Haftzeit einer Firmen Ertragsausfallversicherung kann dabei aber auch au bis zu 36 Monate ausgedehnt werden, falls erforderlich.
Versicherungsschutz bei einer Firmen Ertragsausfallversicherung besteht dabei am Versicherungsort, wobei als Versicherungsort der Standort der Betriebsstätten ist.
Auch als Betriebsstätte gelten dabei auch sich auf nahe gelegenen Grundstücken befindliche
Abstellplätze, Anschlussgleise und Parkplätze. Wird das Unternehmen um eine Niederlassung erweitert, so wird die neue Betriebsstätte, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze ohne eine besondere Meldung in der
Firmen Ertragsausfallversicherung mitversichert.
Eine Firmen Ertragsausfallversicherung ist eine ideale Ergänzung zu einer Firmen Inhaltsversicherung. Ersetzt in einem Schadensfall neben dem eigentlichen Unterbrechungsschaden auch die Mehraufwendungen aufgrund von Abnahmeverpflichtungen gegenüber Lieferanten, obwohl diese Produkte wegen der Betriebsunterbrechung nicht verarbeitet werden können, sowie auch Vertragsstrafen und Standgelder, sowie ähnliche Mehraufwendungen.
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